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   BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22   

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https://dejure.org/2022,7601
BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22 (https://dejure.org/2022,7601)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2022 - 4 StR 2/22 (https://dejure.org/2022,7601)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2022 - 4 StR 2/22 (https://dejure.org/2022,7601)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei Bestehen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Missbrauch von Rauschmitteln und den Taten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei Bestehen eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang zum Missbrauch von Rauschmitteln und den Taten

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Auszug aus BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22
    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei einem unveränderten Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22
    Dass nur der Angeklagte - unbeschränkt - Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7 ff.).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22
    Unerörtert bleibt namentlich, ob der Angeklagte, der nach den Feststellungen bereits in der Vergangenheit seinen Betäubungsmittelkonsum durch Diebstähle finanzierte, im Tatzeitraum über keine legalen Einkünfte verfügte und die verfahrensgegenständlichen Taten beging, um sich "eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen", aus der Tatbeute nicht nur seinen allgemeinen Lebensbedarf, sondern auch die Kosten seines Drogenkonsums bestreiten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 08.07.2020 - 2 StR 538/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerem

    Auszug aus BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22
    Die Berichtigung der Einziehungsentscheidung ist nach § 357 Satz 1 StPO auf die Mitangeklagten (...) zu erstrecken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9)." Dem verschließt sich der Senat nicht.
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

    Vielmehr ist ein symptomatischer Zusammenhang auch dann zu bejahen, wenn der Hang neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte erhebliche rechtswidrige Taten begangen hat, und dies bei einem unveränderten Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 4 StR 2/22, juris Rn. 4; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, juris Rn. 8; vom 25. Oktober 2011 - 4 StR 416/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 18.10.2022 - 1 StR 347/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

    Dabei muss der Hang nicht die alleinige Ursache für die Tatbegehung sein; es genügt, wenn er neben anderen Umständen zur Tat beigetragen hat (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 5. März 2022 - 3 StR 75/22 Rn. 7; vom 1. März 2022 - 4 StR 2/22 Rn. 4 und vom 10. Februar 2022 - 1 StR 396/21 Rn. 7; Urteil vom 13. April 2022 - 2 StR 310/21 Rn. 27; je mwN).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 445/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darlegung in den Urteilsgründe: kein

    Das Schlechterstellungsverbot steht der etwaigen Nachholung einer Unterbringungsanordnung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2022 - 4 StR 2/22 Rn. 6); der Angeklagte hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
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